Angenommen, Sie kommen mit starken Schmerzen in die Praxis und wir stellen fest, dass ein hinterer Backenzahn so stark zerstört ist, dass er wurzelbehandelt werden muss, wenn er Ihnen länger erhalten bleiben soll. Dies ist aus vielerlei Hinsicht nicht nur wünschenswert, sondern auch sinnvoll: Erstens hat Ihnen dieser Zahn bis heute eine nicht zu verachtende Kauleistung erbracht. Zweitens ist er ein Pfeilerzahn für die Schließung bereits vorhandener oder noch entstehender Lücken oder ein Halte-Element für Zahnersatz. Der Verlust dieses Zahnes würde Sie also nicht nur der von ihm erbrachten Kauleistung berauben, sondern er entzöge Ihnen außerdem die Möglichkeit, ihn als Pfeiler oder Halte-Element zu benutzen. Die dadurch zu erwartenden Folgen sind einerseits Kippung der benachbarten Zähne, Herauswachsen der gegenüberliegenden Zähne mit drohenden Folge-Verlusten und evtl. Kiefergelenksbeschwerden. Eine Wurzelbehandlung stellt den zwar aufwändigen, aber auch in der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgreichen Versuch der Erhaltung des Zahnes und seiner Funktion dar. Leider wurde seitens der gesetzlichen Krankenkassen diese Therapie auf in der Regel einwurzelige Zähne eingeschränkt, das heißt, dass gerade im hinteren Bereich, wo die meisten zerstörten Zähne auftreten, und wo ein Verlust auch die größten funktionellen Schäden hervorruft, eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Kasse ausscheidet. Als Akut-Maßnahme wird beim ersten Besuch zunächst versucht, Ihnen die schlimmsten Schmerzen zu nehmen. Sie haben dadurch Gelegenheit, sich zu Hause noch einmal in Ruhe zu überlegen, ob Sie bereit sind, die durch einen Erhaltungsversuch entstehenden Kosten selbst zu tragen. Auf Wunsch können wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten gerne beziffern, damit Sie Ihre Entscheidung auf einer vernünftigen Basis fällen können. |

